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MAM


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Производительность
Разработчик Osterreichische Gesundheitskasse
бесплатно

Jede Person, die auf Grund ihrer Tätigkeit dem Allgemeinen Sozialversicherungsgesetz (ASVG) in Österreich unterliegt, ist vom Dienstgeber bereits vor Arbeitsantritt verpflichtend zur Sozialversicherung anzumelden. Also auch geringfügig Beschäftigte, freie Dienstnehmer, fallweise Beschäftigte und Lehrlinge. Diese Meldefrist gilt bundesweit sowohl für sämtliche Branchen als auch für alle Dienstgeber, Bevollmächtigte und sonstige meldepflichtige Personen (Stellen).

Kann vor Arbeitsantritt der beschäftigten Person das Formular "Anmeldung" als vollständige Anmeldung nicht verwendet werden, weil z. B. noch nicht alle Daten vorliegen, ist die Meldepflicht in zwei Schritten durchzuführen:

Erster Schritt: Zuerst sind vor Arbeitsantritt die Mindestangaben mit dem Formular "Mindestangaben-Anmeldung" zu melden.

Zweiter Schritt: Nach dem ersten Schritt ist die vollständige Anmeldung innerhalb von sieben Tagen mit dem Formular "Anmeldung" zu erledigen.

Diese App ermöglicht Ihnen, bequem per Smartphone die Mindestangaben-Anmeldungen (erster Schritt) an ELDA (Elektronisches Datensammelsystem) zu übermitteln. Die Bestätigung erhalten sie innerhalb weniger Sekunden per E-Mail. In einem Archiv können gesendete Mindestangaben-Anmeldungen nochmals eingesehen werden und ggf. weitere Bestätigungen angefordert werden.

Außerdem können häufig verwendete Dienstgeber und Dienstnehmer als Vorlagen gespeichert werden um zukünftige Mindestangaben-Anmeldungen schneller ausfüllen zu können.

Ein Service der österreichischen Sozialversicherung.

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